Familienrecht
– Familienrecht
Es gibt kaum ein emotionaleres Rechtsgebiet als das Familienrecht. Mandantinnen und Mandanten, die meine Dienste in diesem Bereich in Anspruch nehmen, stecken meist in einer emotionalen Lebensphase. Dank meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet, kann ich sie nicht nur mit meiner Kompetenz und meinem Fachwissen begleiten, sondern vor allem auch mit Herz.
Einerseits brauchen meine Mandantinnen und Mandanten oft Unterstützung bei ihrer Eheschließung – in Form eines Ehevertrages. Andererseits ist meistens die Hilfe einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes erst bei einer Scheidung von Nöten. Ich berate sowohl Frauen als auch Männer und habe dabei auch stets das Wohl der Kinder im Blick. Meine Mandantinnen und Mandanten wissen es zu schätzen, dass ich nicht zögere, für ihre Rechte einzutreten, aber gleichzeitig persönlich und mit der nötigen Ruhe und Sachlichkeit berate, damit sie selbst abwägen können, in welchem Umfang sie einen Streit ausfechten möchten.
Zu meinen besonderen Beratungsschwerpunkten im Familienrecht zählen folgende Gebiete:
Ehevertrag, Verträge zwischen Ehegatten und künftigen Ehegatten
Vereinbarungen hinsichtlich der Kinder
Partnerschaftsverträge
Eingetragene Partnerschaft
Scheidung, Trennung einer Partnerschaft, Trennung einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft
Verträge zwischen Ehegatten für den Fall der Trennung bzw. Scheidung
nachehelichen Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt
Kindschaftsrecht (Abstammung, Obsorge, Kontaktrecht)
Vermögensaufteilung und Gütertrennung nach Ehescheidung
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