Familienrecht

– Familienrecht

Es gibt kaum ein emotionaleres Rechtsgebiet als das Familienrecht. Mandantinnen und Mandanten, die meine Dienste in diesem Bereich in Anspruch nehmen, stecken meist in einer emotionalen Lebensphase. Dank meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet, kann ich sie nicht nur mit meiner Kompetenz und meinem Fachwissen begleiten, sondern vor allem auch mit Herz.

Einerseits brauchen meine Mandantinnen und Mandanten oft Unterstützung bei ihrer Eheschließung – in Form eines Ehevertrages. Andererseits ist meistens die Hilfe einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes erst bei einer Scheidung von Nöten. Ich berate sowohl Frauen als auch Männer und habe dabei auch stets das Wohl der Kinder im Blick. Meine Mandantinnen und Mandanten wissen es zu schätzen, dass ich nicht zögere, für ihre Rechte einzutreten, aber gleichzeitig persönlich und mit der nötigen Ruhe und Sachlichkeit berate, damit sie selbst abwägen können, in welchem Umfang sie einen Streit ausfechten möchten.

Familienrecht Rechtsanwaltskanzlei Dr Stephanie BONNER

Zu meinen besonderen Beratungsschwerpunkten im Familienrecht zählen folgende Gebiete:

Ehevertrag, Verträge zwischen Ehegatten und künftigen Ehegatten

Vereinbarungen hinsichtlich der Kinder

Partnerschaftsverträge

Eingetragene Partnerschaft

Scheidung, Trennung einer Partnerschaft, Trennung einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft

Verträge zwischen Ehegatten für den Fall der Trennung bzw. Scheidung

nachehelichen Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt

Kindschaftsrecht (Abstammung, Obsorge, Kontaktrecht)

Vermögensaufteilung und Gütertrennung nach Ehescheidung

Scheidungsverfahren sind meistens sehr emotionale Verfahren, die oft auch eine Zerreißprobe für die Nerven der Verfahrensparteien bedeuten. Bei meiner langjährigen Arbeit im Familienrecht ist mir stets die Fähigkeit zugutegekommen, einerseits auf der rechtlichen Ebene alle Mittel zu kennen und einzusetzen, die nötig sind, um den Mandantinnen und Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen, und andererseits auf der sozialen Ebene die Mandantinnen und Mandanten mit dem nötigen Verständnis und Einfühlungsvermögen durch ihre persönliche Krisensituation begleiten zu können. Dabei ist es besonders wichtig, eine gute Gesprächsbasis zwischen Anwalt und Mandantin/Mandant aufzubauen.
Bei vielen Trennungen und Ehescheidungen ist das Thema Unterhalt von großer Bedeutung. Ganz allgemein gilt, dass beide Elternteile zum Unterhalt des Kindes beitragen müssen. Leben das Kind und ein Elternteil nicht im selben Haushalt, so hat das Kind Anspruch auf Unterhalt, der je nach Einkommen und Alter des Kindes berechnet wird. Der nicht-betreuende Elternteil schuldet Unterhalt in Form von Geldleistungen. Daneben müssen beide Ehegatten nach ihren Kräften für die gemeinsame Haushaltsführung aufkommen und ihren Beitrag leisten. Einem haushaltsführenden Ehepartner könnte Unterhalt zustehen, sofern dieser nicht berufstätig ist oder weniger verdient als der Ehepartner. In solchen Fragen ist es wichtig, dass die Scheidungsparteien besonders gut über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.
Vor allem wenn bei einer strittigen Ehescheidung oder Trennung Kinder betroffen sind, ist es mir ein besonderes Anliegen, möglichst rasch die beste Lösung zu finden. Ich arbeite daher mit Mediatoren, Scheidungscoaches und Psychologen zusammen und kann meinen Mandantinnen und Mandanten auf diesem Weg die bestmögliche Unterstützung zum Wohle der Kinder organisieren. Ich bin auch mit anderen Scheidungsanwältinnen und -anwälten gut vernetzt und kann – falls dies gewünscht wird – auch für den gegnerischen Ehepartner eine passende Kollegin oder einen Kollegen empfehlen. Denn nach meiner Erfahrung lässt sich mit kompetenter Beratung ein bevorstehender Rosenkrieg oft noch im Vorhinein abwenden, bevor er auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird.

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