Zivilrecht

– Zivilrecht

Im Zivilrecht werden unterschiedliche Rechtsbereiche zusammengefasst. Diese umfassen das Personen- und Familienrecht, Sachen-, Schuld- und Erbrecht. Nahezu jeder Mensch wird im Laufe seines Lebens einmal mit einem dieser Themen konfrontiert.

Um genau solche rechtlichen Angelegenheiten lösen zu können, ist es oftmals unumgänglich, einen verlässlichen Rechtsbeistand an seiner Seite zu haben.

Die Vielfältigkeit der Menschen selbst, sowie deren zwischenmenschliche Beziehungen, sorgen für die unterschiedlichsten rechtlichen Sachverhalte. Diese gilt es sowohl auf außergerichtlichem als auch gerichtlichem Wege zur Zufriedenheit meiner Mandantinnen und Mandanten zu lösen.

Mit persönlichem Engagement und hohem Einfühlungsvermögen kann ich Sie bei Ihren zivilrechtlichen Angelegenheiten sinnvoll und lösungsorientiert beraten und begleiten. Die erlittenen Schmerzen, ideellen Schäden sowie damit verbundene Unannehmlichkeiten kann ich leider nicht ungeschehen machen; meine jahrelange Erfahrung kombiniert mit meinem persönlichen Einsatz, ermöglichen jedoch oftmals eine adäquate Geltendmachung Ihrer finanziellen Ansprüche.

Mein Ziel ist es, für meine Mandantinnen und Mandanten die beste Lösung zu finden.

Zu meinen besonderen Beratungsschwerpunkten im Zivil- und Schadenersatzrecht zählen folgende Gebiete:

Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht

Arzthaftung wegen Behandlungsfehlern (ärztliche Kunstfehler) und Verstöße gegen Aufklärungspflichten von Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern, Streitigkeiten aus dem Behandlungsvertrag, Ärztehaftpflicht, insbesondere Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche von Patientinnen und Patienten

Beratung und Vertretung sowie Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit medizinisch unterstützter Fortpflanzung (insbesondere Fortpflanzungsmedizingesetz, Gewebesicherheitsgesetz)

Skiunfälle, Verkehrsunfälle, Freizeitunfälle, Tierhalterhaftung (Hundebisse), Wegehalterhaftung, Privatbeteiligung im Strafverfahren

Schadenersatzrecht (Schmerzengeld, Pflegeaufwand, Heilungskosten, Verdienstentgang) und Gewährleistungsrecht

Vertragsgestaltung (Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Testamente, Vertriebsverträge, AGB)

Das Zivilrecht regelt Rechtsverhältnisse von natürlichen und juristischen Personen untereinander. Im Rahmen außergerichtlicher Maßnahmen (insbesondere der Korrespondenz mit der Gegenseite) können oft viele Rechtsangelegenheiten zur Zufriedenheit meiner Mandantinnen und Mandanten erledigt werden. Aber nicht immer ist eine außergerichtliche Erledigung möglich. Für den Fall eines Zivilgerichtsverfahrens begegnen sich die Parteien – im Unterschied zum Verwaltungs- oder Strafverfahren – als klagende bzw. beklagte Partei auf gleicher Ebene. 

Nicht selten werden die Begriffe „Schadenersatz“, „Gewährleistung“ und „Garantie“ verwechselt, die eine (verpflichtende oder freiwillige) Haftung beim Verkauf von mangelhaften Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich regeln. Die Gewährleistung ist eine verschuldensunabhängige Haftung für eine mangelhafte Sache oder Leistung, wobei die Frist zur Geltendmachung zwei Jahre für bewegliche und drei Jahre für unbewegliche Sachen beträgt. Schadenersatz hingegen ist die gesetzliche Haftung für schuldhaft und rechtswidrig verursachte Schäden. Schadenersatzansprüche können binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädigerin bzw. Schädiger geltend gemacht werden. Demgegenüber ist die Garantie eine freiwillig und beliebig gestaltbare Haftungsübernahme.

Ein persönliches Anliegen ist mir das Arzthaftungsrecht. Ich vertrete einerseits Ärztinnen und Ärzte bei der Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen ihrer Patientinnen und Patienten. Andererseits setze ich mich für Patientinnen und Patienten ein, die ihre Ansprüche aus ärztlichem Fehlverhalten gegenüber ihrer Ärztin oder ihrem Arzt oder der Krankenanstalt geltend machen. Die rechtliche Grundlage für medizinische Behandlungen und Operationen bildet der jeweilige Behandlungsvertrag. Dieser kann nur wirksam abgeschlossen werden, wenn eine vorausgegangene ausreichende Aufklärung und Einwilligung der Patientinnen und Patienten stattgefunden hat. Ärztinnen und Ärzte verpflichten sich im Behandlungsvertrag zur fachgerechten, dem objektiven Standard ihres Faches entsprechenden, Behandlung, schulden jedoch keinen bestimmten Erfolg.

Darüber hinaus bildet die medizinisch unterstützte Fortpflanzung im Sinne des Fortpflanzungsmedizingesetzes einen weiteren Schwerpunkt meines zivilrechtlichen Beratungsalltages.

Neben der medizinischen Komponente der verschiedenen Methoden der „Kinderwunschbehandlung“, etwa durch Insemination- (IUI), In-vitro-Fertilisation- (IVF) sowie Intracytoplasmatische Spermieninjektion- (ICSI) Behandlungen, bietet ein derart an Bedeutung wachsendes Rechtsgebiet, ebenso wie die Reproduktionsmedizin, ein abwechslungsreiches und spannendes Tätigkeitsfeld.

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