Arbeitsrecht

– Arbeitsrecht

Das österreichische Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sowie zwischen den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt. Es wird daher auch als Sonderrecht von unselbstständig Erwerbstätigen bezeichnet.

Demzufolge ist die Kenntnis der wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechtes sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unverzichtbar.

Grundsätzlich wird das Arbeitsrecht in zwei Bereiche aufgeteilt: das Individual- und das kollektive Arbeitsrecht. Beide Bereiche umfassen neben der Prüfung und Ausgestaltung von Verträgen auch laufende interne, arbeitsrechtliche Prozesse in Unternehmen. Auch die außergerichtliche Erledigung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oder die Vertretung vor Arbeitsgerichten und sonstigen Behörden fallen in dieses Rechtsgebiet.

Aufgrund meiner langjährigen Expertise im Arbeitsrecht, biete ich meinen Mandantinnen und Mandanten aus allen Branchen eine kompetente und rechtlich fundierte Beratung und Vertretung.

Zu meinen besonderen Beratungsschwerpunkten im Arbeitsrecht zählen folgende Gebiete:

Prüfung und Ausgestaltung von arbeitsrechtlichen Verträgen / Manager-Dienstverträgen und sonstigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen

Verfassen von rechtlichen Stellungnahmen hinsichtlich unternehmensinterner, arbeitsrechtlicher Prozesse

Beratung und außer-/gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Vertragsbediensteten, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Betriebsrätinnen und Betriebsräten sowie Führungskräften

Durchsetzung und Abwehr von gerichtlichen und außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Ansprüchen (z. B. Kündigungs- und Entlassungsanfechtungsverfahren)

Beendigung von Dienstverträgen (Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Entlassung, Austritt)

Mutterschutz, Väterkarenz, Elternteilzeit

Sexuelle Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz, Gleichbehandlung, Anti-Diskriminierung

Wenn Sie Fragen zum Thema Arbeitsrecht haben, berate ich Sie hierzu individuell und unkompliziert, um punktgenau zu einer Lösung zu kommen.
Bereits vor Antritt eines Dienstverhältnisses können zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen wie etwa Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kollektivvertragszugehörigkeit, Gehalt, Sonderzahlungen, Urlaubsanspruch, Weihnachts- und Urlaubsremuneration, Konkurrenzklausel etc. auftreten. Um möglichen Unstimmigkeiten im Verlaufe des Dienstverhältnisses bzw. bei Beendigung entgegenzuwirken, empfiehlt sich eine entsprechende Rechtsberatung sowie eine allfällige Vertragsprüfung bereits vor Dienstvertragsabschluss.
Während eines aufrechten Dienstverhältnisses kann die Konsultation einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes sinnvoll sein, wenn beispielsweise Zweifel an der Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen bestehen, Konflikte am Arbeitsplatz entstanden sind, Unklarheiten über arbeitsrechtliche Bestimmungen aufgrund geänderter Verhältnisse (etwa Schwangerschaft, Erkrankung, Pandemien, wirtschaftliche Engpässe der Unternehmen, etc.) bestehen.
Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses sind die Fronten zwischen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern sowie Dienstgeberinnen und Dienstgebern oft bereits erheblich verhärtet, sodass eine einvernehmliche Auflösung des Dienstvertrages nicht immer erzielt werden kann. Bei schweren Verfehlungen von Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmern kann die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber die Entlassung (fristlose Beendigung) aussprechen, wohingegen beiden Seiten eine Kündigung unter Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen offensteht. Wenn ein arbeitsrechtlicher Konflikt nicht ohne Einschaltung eines Arbeitsgerichtes gelöst werden kann, stehe ich auch für die gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen zur Verfügung.

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